Sportbootführerschein
Wer hat nicht schon einmal als kleines Kind in der Badewanne gesessen und mit einem Boot gespielt. Da war man dann der Kapitän und ging auf große Fahrt. Dabei konnte man immer bestimmen, wohin die Reise ging. Wenn man dann später aus diesem Alter heraus ist, dann sind diese Kinderträume meist vorbei. Dabei kann man sich einen solchen Traum doch einfach selbst erfüllen. Alles was man dafür benötigt, ist ein Sportbootführerschein. Ein solcher ist gleichzusetzen mit einem Führerschein für Landfahrzeuge. Auch hierbei handelt es sich um den schriftlichen Nachweis darüber, dass man befähigt und berechtigt ist ein Sportboot zu führen.
Der Sportbootführerschein wird in zwei wesentliche Kategorien unterschieden, den Sportbootführerschein Binnen und den Sportbootführerschein See. Dem Namen nach lässt sich schon ableiten, dass man mit dem einen auf den Binnengewässern und mit dem anderen auf See ein Sportboot führen darf. Da es für beide Gewässerarten unterschiedliche Regeln (Gesetze und Verordnungen) gibt, sind auch die Anforderungen an den jeweiligen Sportbootführerschein verschieden.
Der Sportbootführerschein Binnen unterscheidet dabei die Antriebsart des Bootes das verwendet wird (Motor- oder Segelboot). Bei den Motorbooten ist der Sportbootführerschein erforderlich, wenn die Leistung an der Schiffsschraube höher ist als 3,68 kW, also 5 PS. Außerdem darf das geführte Boot nicht länger sein als 15 Meter. Dabei ist vor allen Dingen bei Segelbooten zu beachten, dass Ruder und Bugspriet bei der Längenermittlung nicht mitgerechnet werden. Das Mindestalter für das Ablegen der Prüfung des Sportbootführerscheines mit Motor ist 16 Jahre, Segelboote kann man schon mit einem Alter von 14 Jahren führen. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dass man sich vor dem Ablegen der Prüfung einer Ausbildung unterziehen muss, aber es wäre dennoch ratsam, sich die erforderlichen Kenntnisse an einer entsprechenden Einrichtung anzueignen. Ferner sollte man wissen, dass der Sportbootführerschein Binnen auf den Bundeswasserstraßen im Binnengewässer zwingend vorgeschrieben ist. Andere Binnengewässer (See) die nicht dem Bund unterliegen, können eventuell befreit sein, wenn der Eigentümer des Gewässers dies nicht für erforderlich hält.
Der Sportbootführerschein See wird ebenfalls für das Führen von Sportbooten verlangt deren Leistung an der Schiffsschraube größer als 3,68 kW ist, eine Längenbegrenzung des Bootes wie in der Binnenschifffahrt gibt es hier allerdings nicht. Im Übrigen gilt dieser Bootsführerschein für das Führen eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen. Dabei gibt es allerdings eine Beschränkung, die 3-Seemeilen-Zone und das Fahrwasser, welches sich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone befindet (bezieht sich auf das deutsche Hoheitsgewässer bei einem Sportbootführerschein nach deutschem Recht). Auch hier ist eine Ausbildung nicht zwingend erforderlich, doch gerade für den Erwerb des Sportbootführerschein See empfiehlt sich eine solche. Bei einem Blich auf die Prüfungsanforderungen wird einem dies auch sofort klar.
So wird in der theoretischen Prüfung neben den gesetzlichen Vorschriften (Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Kollisionsverhütungsregeln) auch grundsätzliches zur Navigation verlangt. Dazu ist das Lesen und Navigieren auf einer Seekarte erforderlich, welche sich von einer normalen Landkarte deutlich unterscheidet. Auch Fragen zur Seemannschaft (hier handelt es sich nicht um die Besatzung, sondern um die Aufgaben die an einen Bootsführer gestellt werden damit er sein Boot sicher führen kann) und Wetterkunde sind Bestandteil des theoretischen Prüfungsteil. In der Praxis müssen bestimmte Manöver praktiziert werden und es werden auch einige Knoten abgefragt, Seemannsknoten.
Obwohl die Anforderungen recht hoch sind, reicht auch für den Sportbootführerschein See ein Mindestalter von 16 Jahren aus. Allerdings bedarf es auch eines ärztlichen Zeugnisses und eines Führungszeugnisses (oder Kfz-Fahrerlaubnis). Bei Minderjährigen ist zudem von einer erziehungsberechtigten Person die Einverständniserklärung beizufügen. Wenn man den Sportbootführerschein See erwerben hat, dann schließt dies nicht den Erlaubnisschein für das Binnengewässer ein. Auch das ist ein Hinweis auf die grundlegend verschiedenen Anforderungen, die diese beiden Gewässer mit sich bringen. Wenn man also auf beiden Gewässern mit seinem Sportboot fahren möchte, dann muss man auch für beide die entsprechende Prüfung ablegen.
